Barrierefreiheit

Unsere Webseite wurde mit dem Ziel entwickelt, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen über unseren Betrieb und unsere Leistungen zu ermöglichen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung achten wir auf eine benutzerfreundliche Gestaltung.

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 dazu, bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen.

Für diese Webseite besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, da:

  • Keine digitale Dienstleistung über die Webseite erbracht wird (z. B. kein Buchungssystem, kein Kundenportal)

  • Das Bewerbungsformular dient ausschließlich der Kontaktaufnahme im Rahmen einer Bewerbung und löst keine automatisierten Prozesse aus

  • Die Webseite dient rein der Information über Leistungen, Projekte und Stellenausschreibungen

Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit

Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen haben wir folgende Verbesserungen umgesetzt:

  • Klare Seitenstruktur und einfache Navigation

  • Texte in gut verständlicher Sprache

  • Vergrößerbare Schriftgrößen über Browserfunktionen

  • Alt-Texte für Bilder

  • Optimierung für mobile Endgeräte

Kontakt bei Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Webseite haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:

E-Mail: info@malerbetrieb-ostbevern.de